Klasse BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Voraussetzung

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Ausbildung:

Eine Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 3 Fahrstunden Überland 

  • 1 Fahrstunde Autobahn 

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung
Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Erforderliche Unterlagen:

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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