Klasse C1E ab 19.01.2013 Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger über 750 kg zG. Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg. Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg. Mindestalter: 18 Vorbesitz: C1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

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