Klasse L

  • Traktoren bis 40 km/h* bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen:-

*40 km/h seit 30.06.2012 (vorher 32 km/h)

 

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Klasse T

  • Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 / 18*

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: L

*Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren. zG = zulässige Gesamtmasse bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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