nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke bestimmt sind und dafür eingsetzt werden (mit Anhängern bis 25km/h)
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h (auch mit Anhänger)