mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3500kg
mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
auch mit einem Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750kg, auch mit schwererem Angänger sofern die Kombination 3500kg nicht übersteigt)
Außerdem in Deutschland: dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kw, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist